Regelkunde,

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Abwesende Spielerinnen und Zähler

In einem Spiel der Damen-Oberliga war der Schiedsrichter der Meinung, eine Mannschaft müsse spätestens bei der Einzel-Bekanntgabe komplett anwesend sein. Ich habe als Mannschaftsführer argumentiert, dass sich die Mannschaft auch während des Spiels vervollständigen könne und die Spielerin spätestens beim Aufruf zum letzten Einzel anwesend sein müsse. Dass wir unsere Ersatzspielerin, die im Doppel mitwirkte, im Einzel durch die noch nicht anwesende reguläre Nummer vier ersetzen und dies bei der Einzel-Bekanntgabe auch so aufschreiben wollten, ließ der Schiedsrichter nicht zu. Er erklärte stattdessen, dass die Mannschaft dann das Spiel verloren hätte. Wir mussten mit der Doppelaufstellung die Einzel bestreiten. Wer hat Recht? Hans-Peter Schlüter (VfR Weddel, Niedersachsen)

Gemäß WO 4.2 erfolgt die endgültige Einzelaufstellung spätestens nach Beendigung des letzten Eingangsdoppels. Man darf in der Einzelaufstellung auch Spielerinnen benennen, die zu dem Zeitpunkt noch nicht anwesend sind. Man läuft dann aber Gefahr, dass das Spiel kampflos als verloren gewertet wird, wenn die Spielerin nicht zu einem Einzel oder Doppel antritt und dieses auch in die Wertung kommt. Eine Anwesenheit im letzten Einzel reicht nicht aus. Die Spielerin müsste zu einem ihrer Einzel antreten, welches dann auch noch in die Wertung kommen muss. In der Praxis handelt es sich also um eine Risikoabwägung. Im schlimmsten Fall gewinnt man das Spiel 6:1, weil das erste Einzel der Nummer vier kampflos verloren geht und man alle anderen Spiele gewinnt. Der Mannschaftskampf wird anschließend aber 0:6 gewertet.

In einem Mannschaftskampf in unteren Spielklassen ist jede Mannschaft mit vier Spielern anwesend. Die Gastmannschaft kann bei den Eingangsdoppeln keinen Schiedsrichter stellen, weil alle Spieler im Einsatz sind. Ansonsten ist niemand anwesend. „Selbst zählen ohne Schiedsrichter“ verstößt gegen die Wettspielordnung. Das gilt auch für den Einsatz von Zuschauern oder Spielern der Heimmannschaft (WO 3.2.1) und die Möglichkeit, die Doppel nacheinander zu spielen (WO 5.8). Zunächst nur ein Doppel zu spielen und ein Einzel – das möglich ist, weil beide Spieler nicht gleichzeitig im Doppel antreten – vorzuziehen, verstößt ebenfalls gegen 5.8 der WO. Außerdem ist das Einvernehmen der Mannschaftsführer notwendig. Wie sollen also die Eingangsdoppel abgewickelt werden, ohne gegen die Wettspielordnung zu verstoßen? Thomas Bauer (SG Herrieden, Bayern)

Grundsätzlich sind die verschiedenen Fallkonstellationen richtig dargestellt. Lediglich bei WO 3.1.2 ist die Intention der Regelung eine andere. „Sofern bei Mannschaftskämpfen keine SR mit gültiger Lizenz eingesetzt sind, stellen beide Mannschaften die Schiedsrichter. Bei Spielen an zwei Tischen hat jede Mannschaft einen Tisch mit Schiedsrichtern zu besetzen, bei Spielen an einem bzw. an einem dritten Tisch ist die Schiedsrichtergestellung von beiden Mannschaften abwechselnd vorzunehmen.“ Der Vorschriftengeber hat hier unterstellt, dass beide Mannschaften Schiedsrichter stellen können, was in den Einzeln auch problemlos funktioniert. Der Vorschriftengeber wollte damit nicht ausschließen, dass eine Mannschaft Schiedsrichter für beide Tische stellt – so sie das denn will und dazu in der Lage ist. Es wäre also in der beschriebenen Fallkonstellation zulässig, dass die Heimmannschaft beide Schiedsrichter stellt.

aus Ausgabe 11/2023 der Zeitschrift tischtennis